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VwGH 28. 10. 2003, 2003/11/0056 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/193ZfV 2005, 118 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 25 Abs 1 ZustG (Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist; Verpflichtung der Behörde Abgabestelle festzustellen; Vorgangsweise)

VwGH 28.10.2003, 2003/11/0056

Es geht im Beschwerdefall darum, ob die von der BPolDion Wien vorgenommene Zustellung der MandatsB (Entziehung der Lenkberechtigung) durch öff Bekanntmachung nach § 25 ZustG wirksam geworden ist.

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