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VwGH 26. 2. 2003, 2001/04/0244 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2004/980ZfV 2004, 502 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 2 Abs 1 Z 15 GewO 1994 (Geltungsbereich; Nichtanwendung, ua Betrieb von Fähren [Überfuhren], Gleichsetzung mit „Fährverkehr“ iSd SchifffahrtsG, keine; selbstfahrender Wasserlift)

§ 74 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Begriff, örtlich gebundene Einrichtung die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist; selbstfahrender Wasserlift; Bewilligungsbedürftigkeit, keine)

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