§ 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung; Entziehung der Gewerbeberechtigung; Zustellung des Entziehungsbescheides durch öffentliche Bekanntmachung)
§ 5 Abs 1 VStG (Schuld, Ungehorsamsdelikt; Gewerbeausübung ohne Berechtigung; mangelnde Kenntnis des Entzuges; Pflicht sich über Bestehen der Berechtigung zu vergewissern)