§ 367 Z 25 GewO 1994 (Strafbestimmungen; Verletzungen von Bescheidauflagen, Verwaltungsstrafverfahren, Rechtmäßigkeitsprüfung, keine)
§ 5 Abs 1 VStG (Schuld; Verwaltungsstrafverfahren wegen Verletzung von Bescheidauflagen einer gewerblichen Betriebsanlage; Behauptung der Unmöglichkeit der Einhaltung; Entschuldigungsgrund; notwendige nähere Ausführungen, keine)