§ 2 Abs 3 lit a Vlbg RPG (Raumordnungsziele; haushälterischer Umgang mit Grund und Boden, bodensparende Nutzung von Bauflächen)
§ 2 Abs 3 lit e Vlbg RPG (ebenso; Vermeidung der Ausdehnung der Siedlungsränder)
§ 3 Vlbg RPG (Raumplanung; Abwägung der berührten Interessen unter Berücksichtigung der in § 2 genannten Ziele, dass sie dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entsprechen)