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VwGH 3. 4. 2003, 2002/05/0937 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 2004/924ZfV 2004, 479 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 6 Nö BauO 1883 (Abteilung von Grundstücken auf Bauplätze; Beschluss des Gemeindeausschusses, Rechtswirksamkeit durch Ausfertigung durch Gemeindevorstand bzw Bürgermeister; keine Parteistellung der Nachbarn, keine Rechte für die Nachbarn aus den Bedingungen und Auflagen im Abteilungsbescheid; Anordnung der ebenerdigen Bebauung; Berücksichtigung nachfolgender Gesetzesänderungen hinsichtlich Flächenwidmungsplanes, Seitenabstand; Beschluss des Gemeinderats 1964 über Genehmigung der Abteilung kein Regulierungsplan gemäß § 5 der Bauordnung 1883 )

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