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VwGH 27. 5. 2003, 2002/07/0110 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2004/1129ZfV 2004, 544 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 63 lit b WRG 1959 (Enteignung von Liegenschaften; nur bei Erwartung überwiegender Vorteile im allgemeinen Interesse; bei Abweichung von bereits zweckentsprechender Bewilligung, kann nicht nachträgliche Bewilligung erteilt werden, für die Zwangsrecht nötig ist)

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