§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung; Verschulden keines; kein Organisationsverschulden des Rechtsanwaltes, Versehen einer Konzipientin bei bloß manipulativer Tätigkeit, beim Absenden des Schriftsatzes mit dem FAX-Gerät)
§ 51e Abs 3 Z 4 VStG (Berufungsverhandlung vor UVS, UVS kann davon absehen, bei Berufung gegen verfahrensrechtlichen Bescheid, wenn keine Partei die Verhandlung beantragt; zB im Fall der Abweisung eines WE-Antrages)