§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis infolge unvorhergesehenem und unabwendbarem Ereignis, minderer Grad des Versehens; Entziehung der Gewerbeberechtigung; irrtümliche Annahme der Berufungseinbringung durch Masseverwalter infolge entsprechender Äußerung eines Mitarbeiters)
VwGH 23.04.2003, 2001/04/0075