§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkotest, Verweigerung; Verdacht des Lenkens ausreichend; später Nachweis der mangelnden Lenkereigenschaft, Rechtserheblichkeit, keine)
VwGH 29.05.2003, 2002/02/0042
§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkotest, Verweigerung; Verdacht des Lenkens ausreichend; später Nachweis der mangelnden Lenkereigenschaft, Rechtserheblichkeit, keine)
VwGH 29.05.2003, 2002/02/0042