§ 5 Abs 1 StVO (Lenken in alkoholisiertem Zustand; Alkoholgehalt des Blutes, Entsprechungsverhältnis zum Alkoholgehalt der Atemluft, unschlüssiges Gutachten)
VwGH 29.01.2003, 2001/03/0174
1. Aus § 5 Abs 1 StVO ergibt sich, dass einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) ein Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l entspricht. Daher ist die Umrechnung eines best Blutalkoholgehaltes in den betr Wert als Atemalkoholgehalt mit dem Faktor 2 :1 vorzunehmen (VwGH 31.03.2000, 98/02/0131). Dieser ges festgelegte Umrechnungsschlüssel ist in dem von der bel Beh dem angef B zugrunde gelegten SV-GA nicht angewendet worden.