§ 39 Abs 1 Z 2 AlVG (Sondernotstandshilfe für Mütter oder Väter; keine Annahme einer Beschäftigung wegen notwendiger Kinderbetreuung infolge Fehlens einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit; Überprüfung der Eignung; Beurteilung der Einrichtung sowie des Kindes; Beachtung der physischen und psychischen Konstellation des Kindes; Unterbringung bei Tagesmutter, behauptete Nichteignung infolge persönlicher Anlagen und Fähigkeiten; Ermittlungspflicht)