§ 37 Z 3 Nö SHG 2000 (Kostenersatzverpflichtete; unterhaltspflichtige Angehörige des Hilfeempfängers; einwandfreie Notwendigkeit des Aufenthaltes in Altenheim ist zu prüfen; ausreichende Betreuung und Versorgung aufgrund eines abgeschlossenen Übergabsvertrags)
§ 39 Abs 1 Nö SHG 2000 (Ersatz durch Dritte; Kostenersatz im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglichen Unterhaltspflicht)