§ 24 Abs 4 FSG (Entziehung der Lenkberechtigung; mangelnde gesundheitliche Eignung; vorige Einholung eines Gutachtens)
§ 26 Abs 2 FSG (Sonderfälle der Entziehung; Übertretung gemäß § 99 Abs 1 StVO 1960 ; es bestehen bei dieser Entziehung jedenfalls auch Bedenken gegen gesundheitliche Eignung)