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VwGH 28. 2. 2003, 2000/02/0322 ( KRAFTFAHRWESEN )

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2004/704ZfV 2004, 359 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers; Lenkerauskunft; Lenkeranfrage, unrichtiger Hinweis auf mangelnde Akzeptanz einer mündlichen Auskunft, Bedeutung, hier: keine; Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen)

§ 5 Abs 1 VStG (Schuld; Lenkerauskunft, keine infolge verstrichener Zeit; Aufzeichnungen, keine)

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