§ 26 Abs 5 FSG idF BGBl I 2001/25 (Entziehung der Lenkberechtigung; Sonderfälle; Aufforderung zur Gutachtensbeibringung; durch Entziehung bewirkte Sicherstellung hat nur solange Bestand, als Verpflichtung zur Gutachtensbeibringung besteht)
VwGH 25.02.2003 , 2001/11/0214