§ 26 Abs 1 Stmk BauG (Baubewilligungsverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; keines iZm Grundwasserbeeinträchtigung; Hinweis auf Kompetenzverteilung des B-VG)
§ 52 Abs 2 AVG (Heranziehung nichtamtlicher Sachverständiger; keine amtlichen Sachverständigen zur Verfügung; Sachverständige der LReg, Heranziehung durch Gemeindebehörden nach tatsächlicher Verfügbarkeit)