§ 6 Abs 6 Wr BauO (Wohngebiete, zulässige Nutzungen; Wohngebäude und Bauten für religiöse, kulturelle und soziale Zwecke; Museumsquartier; kein Immissionsschutz)
§ 6 Abs 8 Wr BauO (gemischtes Baugebiet, zulässige Nutzungen; keine Gebäude, die durch Immissionen geeignet, Gefahren oder unzumutbare Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen; unter Abs 6 fallende Bauten nicht geeignet, solche Gefahren oder Belästigungen hervorzurufen)