§ 56 Abs 2 Nö BauO (Bauwerk, Grundstück ohne Bebauungsplan, harmonische Einfügung in die Umgebung; Mobilfunkstation, Beurteilung der Wirkung auf die Dachlandschaft)
- AVG (antragsbedürftiger Verwaltungsakt, Feststellung eines Versagungsgrunds; Gelegenheit zur Modifikation des Projekts vor Abweisung; nicht erforderlich bei baurechtlicher Bewilligung eines Sendemastes, da dieser von technischen Aspekten bestimmt werde)