§ 32 Abs 1 Krnt BauO 1992 (Vorhaben ohne Bewilligung oder abweichend von Baubewilligung; baupolizeilicher Auftrag; Bewilligungspflicht des Gebäudes muss sowohl zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes als auch zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gegeben sein)
§ 54 Krnt BauO 1996 (Annahme des Vorliegens einer Bewilligung; Anwendung in baupolizeilichem Auftragsverfahren, ungeachtet der Anordnung, dass dieses nach der alten Rechtslage zu Ende zu führen ist)