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VfGH 14. 3. 2001, B 1688/98 (GRUNDVERKEHRSRECHT)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 2002/1403ZfV 2002, 591

§ 2 Abs 1 Tir GVG (land- oder forstwirtschaftliches Grundstück, Beurteilung nach der Nutzung des Grundstückes; Qualifikation bleibt auch bei Aussetzung dieser Nutzung)

VfGH 14.03.2001, B 1688/98

1. Unzutreffend ist die Auffassung der Bfin, dass jede Art von GenehmigungsVerf gegen Gemeinschaftsrecht verstoße (vgl hierzu EuGH Rs C-302/97 , Konle , Slg 1999, I-3099, Rz 40) und bereits die Unterscheidung in land- und forstwirtschaftl Grundstücke einerseits und Baugrundstücke andererseits „gegen elementare Säulen von EU-Recht verstöße“.

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