§ 2 Abs 1 Tir GVG (land- oder forstwirtschaftliches Grundstück, Beurteilung nach der Nutzung des Grundstückes; Bezeichnung im Kaufvertrag ist ohne Bedeutung)
VfGH 26.02.2001, B 354/98
Aus der Widmung einer Grundfläche unter raumplaner und baurechtl Gesichtspunkten ist allein nichts zur Beantwortung der Frage zu gewinnen, ob ein Grundstück als land- oder forstwirtschaftl Grundstück iSd GrundverkehrsG zu gelten hat (VfSlg 10.447/1985). Dies gilt auch für den bloßen Umstand der Lage eines Grundstückes im Freiland.