§ 6 Abs 1 lit a Tir GVG (Genehmigungsvoraussetzung, kein Widerspruch zu den öffentlichen Interessen der Schaffung oder Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstswirtschaftlichen Grundbesitzes)
§ 7 Abs 1 lit e Tir GVG (Versagungsgrund, Erwerb des Grundstückes zur Bildung oder Vergrößerung von Großbesitz; Abwägungspflicht mit den öffentlichen Zielsetzungen des § 6 Abs 1 lit a )