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VwGH 23. 2. 2000, 99/03/0228 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2002/1301ZfV 2002, 568

§ 45 Abs 2 StVO (Ausnahmebewilligung)

§ 45 Abs 4 StVO (Ausnahmebewilligung zum Parken in einer Kurzparkzone; bei Nachweis eines persönlichen Interesses des Antragstellers, in der Nähe des Wohnsitzes in der Kurzparkzone zu parken; Amtswegigkeit, Mitwirkungspflicht; Anmietung eines Abstellplatzes; Zulassungsbesitzerin mit drei minderjährigen Kindern)

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