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VwGH 23. 2. 2001, 96/02/0599 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2002/1291ZfV 2002, 565

§ 89a Abs 2 StVO (Verkehrsbeeinträchtigungen, Veranlassung der Entfernung)

§ 89a Abs 2a lit c StVO (Verkehrsbeeinträchtigung, Garagen- oder Grundstückseinfahrt, Hinderung der Zufahrt; Restfahrbahnbreite von 2,75 Metern, Wesentlichkeit des Schwenkbereiches; Feststellungen, keine)

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