§ 176 Abs 2 BergG (Bauten und andere Anlagen die keine Bergbauanlagen sind, Errichtung, Bewilligungspflicht)
§ 179 Abs 1 BergG (ebenso, Voraussetzungen der Bewilligung; Antrag, Zurückweisung, Abspruch über Bestand eines Bergbaugebietes, keiner, Eingriff in subjektive Rechte des Bergbauberechtigten, keiner, Recht auf Durchführung eines Bewilligungsverfahren, keines)