§ 176 Abs 2 BergG (Bauten und andere Anlagen die keine Bergbauanlagen sind, Errichtung, Bewilligungspflicht; Einfamilienhaus mit Garage)
§ 179 Abs 1 BergG (ebenso, Bewilligung, Erteilung, Voraussetzungen; ua keine Verhinderung oder wesentliche Erschwerung der „Gewinnungs- oder Speichertätigkeit“, Begriff, jegliche mögliche Bergbautätigkeit)