§ 108 Abs 4 Tir ROG 1997 (Übergangsbestimmung; Änderung des Flächenwidmungsplanes bis In-Kraft-Treten des örtlichen Raumordungskonzeptes, Voraussetzungen; wichtiger im öffentlichen Interesse liegender Grund, keiner; Widmung von Bauland 1,5 km vom Ortszentrum; Doppelwohnhaus für Kinder des Inhabers eines Hofes)
VwGH 29.03.2001, 99/06/0128