§ 4 AsylG 1997 idF BGBl I 1999/4 (unzulässige Asylanträge wegen Drittstaatsicherheit; ua Pflicht zur Auseinandersetzung mit der Aufenthaltsberechtigung des Asylwerbers im Drittstaat während des Asylverfahrens; Ungarn, bloß 3-tägige Rechtsmittelfrist, Unterschreitung des vom VfGH für Effizienz des Rechtsschutzes erforderlich erachtete Mindestfrist, Prüfung, ob dennoch effektiver Rechtsschutz möglich, ua gesicherte Praxis über ausreichende Rechtsbelehrung und Unterstützung bei Abfassung von Rechtsmitteln)