§ 4 AsylG 1997 idF BGBl I 1999/4 (Unzulässige Asylanträge wegen Drittstaatsicherheit; ua Pflicht zur Auseinandersetzung mit der Aufenthaltsberechtigung des Asylwerbers im Drittstaat während des Asylverfahrens; Tschechische Republik; Bleiberecht während des dem zweitinstanzlichen Verwaltungsverfahren folgenden Gerichtsverfahrens, Prüfung der Gestaltung des Rechtszuges; effektiver Instanzenzug und zusätzliche Möglichkeit der Anrufung eines Höchstgerichtes; diesfalls kein zwingendes Erfordernis eines „praktisch ausnahmslosen“ Bleiberechtes auch noch während des anschließenden höchstgerichtlichen Verfahrens)