§ 82 Abs 1 Z 4 FrG 1992 (rechtmäßiger Aufenthalt; Verwaltungsübertretung, Aufhebung des Bescheides; Wegfall der rechtlichen Grundlage)
VwGH 08.11.2000, 99/21/0074
Aus den VerwAkten im Zusammenhang mit dem Erk v 27.06.1997, 95/19/1210, ergibt sich, dass dem Bf im Anschluss an mehrfache Wiedereinreise-Sichtvermerke (seit 1987) mit Gültigkeitsdauer v 1. 10. 1993 bis 12. 5. 1994 eine Aufenthaltsbewilligung erteilt worden war. Am 15. 4. 1994 beantragte er die Verlängerung dieser Bewilligung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen B v 27. 3. 1995 wies der BM diesen A gem § 5 Abs 1 AufG - weil der Lebensunterhalt des Bf nicht gesichert sei - ab. Mit dem genannten Erk v 27. 6. 1997 hob der VwGH diesen B wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf.