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VwGH 21. 11. 2000, 99/11/0363 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2002/194ZfV 2002, 105

§ 2 HGG (Ansprüche nach dem HGG, abschließende Aufzählung)

VwGH 21.11.2000, 99/11/0363

In seinem A vom 4. 2. 1999 brachte der Bf vor, er sei seit Juli 1997 persönl haftender Gesellschafter eines näher bezeichneten Unternehmens und habe, um seiner Harmonisierungspflicht zur Ableistung des Wehrdienstes nachzukommen, für die Dauer seines Präsenzdienstes, um höhere finanzielle Einbußen hintanzuhalten und um die Aufgabe bzw Gefährdung seiner Existenz abzuwenden, Personal einstellen müssen, für das er monatl 18.720 S an Löhnen und 3.257,28 S an Beiträgen an die Wr GKK zu bezahlen habe.

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