§ 24 Abs 3 Z 4 WehrG (Befreiung von der Stellungspflicht; Studierende der Theologie, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten; Begriff des „geistigen Amtes“)
VwGH 21.11.2000, 99/11/0161 , 0184 , 0252
§ 24 Abs 3 Z 4 WehrG (Befreiung von der Stellungspflicht; Studierende der Theologie, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten; Begriff des „geistigen Amtes“)
VwGH 21.11.2000, 99/11/0161 , 0184 , 0252