§ 1 Abs 3 Z 3 Nö BauO 1996 (Anwendungsbereich, Ausnahmen; unterirdische Wasserentsorgungsanlage, für die eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt wird oder erteilt gilt; kein Feststellungsbescheid nach Baurecht hinsichtlich einer solchen Anlage)
VwGH 30.05.2000, 2000/05/0089