§ 23 Abs 3 Krnt BauO 1996 (Baubewilligung, Verfahren, Parteistellung der Nachbarn; demonstrative Aufzählung der subjektiven Rechte)
§ 9 Abs 1 Krnt Bauvorschriften (Abstandsflächen, Verringerung der Tiefe; bei bereits verwirklichten geringeren Abständen, keine entgegenstehenden Interessen der Sicherheit, Beibehaltung eines den öffentlichen Interessen zumindest in gleicher Weise entsprechenden Zustandes)