§ 5 Krnt BauO 1992 (anzeigepflichtige Vorhaben; Anzeige, keine Umdeutung in Bewilligungsantrag; Abstellen auf erklärten Parteiwillen)
§ 5 Abs 5 Krnt GdPG (Grünland, zulässige Bauten; für Nutzung als Grünland spezifisch, nach Art und Größe erforderlich; Gartenpavillon, achteckiges Holzgebäude mit 3,5 m Ausdehnung)