§ 22 Abs 4 PVG, §§ 11 bis 13 PV-GO
Personalvertretung 06.06.2000, A 13 - PVAK/00
Beschlüsse der PVOrg kommen nur über eine formelle Abstimmung in einer Sitzung nach ordnungsgemäß durchgeführter Debatte gesetzmäßig zustande. Eine bloße Fühlungnahme des Vors mit den übrigen A-Mitgl genügt selbst dann nicht, wenn kein Mitgl in einer formellen Sitzung gegen diese Art der Geschäftsbehandlung widerspricht.