Art 140 Abs 7 B-VG (Anlassfallwirtschaft im weiteren Sinn, auch bei Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung, die Grundlage in verfassungswidrigem Gesetz hat; Anhängigkeit der V-Prüfung zu Beginn der Beratung zum G-Prüfungsverfahren maßgeblich)
VfGH 02.03.2000, V 4/00