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VfGH 2. 3. 2000, V 4/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/1525ZfV 2001, 704

Art 140 Abs 7 B-VG (Anlassfallwirtschaft im weiteren Sinn, auch bei Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung, die Grundlage in verfassungswidrigem Gesetz hat; Anhängigkeit der V-Prüfung zu Beginn der Beratung zum G-Prüfungsverfahren maßgeblich)

VfGH 02.03.2000, V 4/00

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