Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip; Determinierungsgebot, im Wirtschaftsrecht differenziert; materiell-rechtl Ermächtigung nicht ausreichend; Grundsätze für Systemnutzungstarife hätte das ElWOG nicht dem V-Geber überlassen dürfen)
VfGH 29.06.2000, G 45, 46/00, V 31, 32/00