Art 6 Abs 1 MRK (civil rights; Streitigkeiten aus dem Einzelvertrag nach §§ 344 , 345 ASVG , Kernbereich der zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen); (Verletzung im Recht auf ein Verf vor einem unabhängigen und unparteilichen Tribunal durch Teilnahme eines befangenen Kommissionsmitgliedes an E der LandesberufungsKomm nach § 345 ASVG ; berechtigte Zweifel durch Vorliegen obj Gründe; maßgebliche Mitwirkung des Verwaltungsdirektors der GKK an Entscheidung durch Äußerung seiner Rechtsmeinung in Unterinstanz)