§ 38 Abs 2 BDG (Versetzung von Amts wegen aus wichtigem dienstlichem Interesse; hier Versetzung des Leiters einer Universitätsquästur)
§ 40 Abs 2 BDG (qualifizierte Verwendungsänderung; hier Abberufung unter Zuweisung eines Arbeitsplatzes als Referent)
Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheit; keine Verletzung durch Bescheid, keine Willkür der Berufungskommission)