§ 38 Abs 2 BDG (Versetzung von Amts wegen aus wichtigem dienstlichem Interesse; Versetzung eines Staatsanwaltes von Wien nach St. Pölten, Verurteilung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und zu erwartende Spannungsverhältnisse)
Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheit; keine Verletzung durch Bescheid, keine Willkür der Berufungskommission beim BKA)