§ 1 Abs 1 DSG (Grundrecht auf Datenschutz, Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten bei schutzwürdigem Interesse; Auszahlung des Arbeitslosengeldes, Verwendung von rosa Abholscheinen und Einrichtung von eigens gekennzeichneten Schaltern im Postamt)
§ 47 Abs 1 AlVG (Mitteilung über den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld)