§ 25 Abs 1 ÄrzteG (Ärzte, Verbot jeder unsachlichen, unwahren oder Standesansehen beeinträchtigender Information; verbotene Werbung)
§ 95 Abs 1 Z 1 ÄrzteG (Disziplinarverfahren, Ansehensschädigung der Ärzteschaft; versuchte entgeltliche Vermittlung eines Kassenvertrages; schuldbefreiender Rücktritt durch nachfolgende entgegenstehende schriftliche Erklärung, keiner)