§ 21 Abs 2 ApKG (Disziplinarberufungssenat beim Bundeskanzleramt, zwei Beamte des Bundeskanzleramtes als Beisitzer; Änderung des Ressorts des Apothekenwesens)
§ 23 Abs 1 lit f ApKG (Disziplinarstrafe, Berufsausübungsverbot)
§ 20a ApothekenG (vorläufige Enthebung des Konzessionsinhabers von der Leitung der Apotheke; wegen Verdachtes einer strafbaren Handlung beeinträchtigt erscheinende Verlässlichkeit; sichernde Maßnahme, keine Strafe)