§ 7 Abs 5 FSG (bestimmte Tatsachen, Wertung; keine bei gesetzlicher Festlegung der Entziehungsdauer; Ausnahme nach Verweigerung einer Atemluftuntersuchung eindeutiger Nachweis, nicht durch Alkohol beeinträchtigt gewesen zu sein)
§ 26 Abs 2 FSG (Lenkberechtigung, Entziehung, bestimmte Tatsache, Verweigerung der Atemluftuntersuchung)