§ 5 Abs 1 Z 4 FSG-GV (gesundheitliche Eignung, keine bei schweren psychischen Erkrankungen; Alkoholabhängigkeit)
§ 5 Abs 2 FSG-GV (Feststellung einer schweren psychischen Erkrankung, zwingende Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme)
VwGH 14.03.2000, 99/11/0120