§ 9 Abs 1 ArbIG (Feststellung und Anzeige von Übertretungen, Beratung, Aufforderung zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes, Bescheid, keiner)
VwGH 31.03.2000, 2000/02/0045
§ 9 Abs 1 ArbIG (Feststellung und Anzeige von Übertretungen, Beratung, Aufforderung zur Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes, Bescheid, keiner)
VwGH 31.03.2000, 2000/02/0045