§ 6 WaffG (Waffenschein, Voraussetzungen, Verlässlichkeit)
§ 8 WaffG (Prognose über die künftige Verlässlichkeit; Abstellen auf die Umstände eines unbefugten Erwerbs)
§ 12 WaffG (Waffenverbot; gerechtfertigte Annahme der Gefährdung von Leben, Gesundheit, fremden Eigentum durch missbräuchliche Verwendung; tatsächliche missbräuchliche Verwendung nicht vorausgesetzt; Umgang des Betreffenden, gerichtliche Verurteilung wegen unbefugten Erwerbs und Besitz von Kriegsmaterial; Prognose der Weitergabe von Kriegsmaterial)