§ 67g Abs 2 Z 2 AVG (mündliche Verhandlung vor dem UVS, Entfallen der mündlichen Verkündung des Bescheides, wenn der Bescheid nicht gleich nach Schluss der Verhandlung beschlossen werden kann, auch im Fall einer Entscheidung durch ein Einzelmitglied)
VwGH 24.11.1999, 99/03/0310